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   BFH, 04.04.1952 - III 111/50 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1549
BFH, 04.04.1952 - III 111/50 U (https://dejure.org/1952,1549)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1952 - III 111/50 U (https://dejure.org/1952,1549)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1952 - III 111/50 U (https://dejure.org/1952,1549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergang des Gemeineigentums auf eine Körperschaft - Voraussetzungen des Vorliegens einer Gebietskörperschaft im rechtstechnischen Sinn - Wesentliche Merkmale einer Gemeinde als Gebietskörperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 396
  • DB 1952, 503
  • BStBl III 1952, 154
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer

    Bei einer aus den Institutionen des alten deutschen Rechtes hervorgegangenen Markgenossenschaft, die wie die Beschwerdeführerin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und die Berechtigung seit alters her im Rahmen einer körperschaftlichen Struktur ausübt, ist von einer selbständigen Rechtspersönlichkeit auszugehen (vgl. BFHE 56, 396 und 139, 530).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08

    Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung

    Aufgrund der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (§ 892 BGB) und der jahrelangen Handhabe der Berechtigung als Markgenossenschaft müsse die Eintragung der Markgenossenschaft(en) im Grundbuch als zutreffend angesehen werden (so auch BFHE 56, 396; 139, 530).
  • LG Kassel, 05.08.2009 - 3 T 342/09

    Grundbuchberichtigung: Rechts- und Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen

    Aufgrund der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (§ 892 BGB) und der jahrelangen Handhabe der Berechtigung als Markgenossenschaft muss die Eintragung der Markgenossenschaft(en) im Grundbuch als zutreffend angesehen werden (so auch BFHE 56, 396 [BFH 04.04.1952 - III 111/50 U] ; 139, 530).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/09
    Aufgrund der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (§ 892 BGB) und der jahrelangen Handhabe der Berechtigung als Markgenossenschaft müsse die Eintragung der Markgenossenschaft(en) im Grundbuch als zutreffend angesehen werden (so auch BFHE 56, 396; 139, 530).
  • BFH, 18.02.1965 - V 189/62 U

    Umsatzsteuerrechtlichen Folgen der Organschaft zwischen Stadtwerken und

    Ihr Wesen besteht in einer allumfassenden (alle öffentlichen Aufgaben) und allerfassenden (alle Personen und Sachen innerhalb des Gebietes) Kompetenz zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeinwohls auf einem fest bestimmten Gebiet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 111/50 U vom 4. April 1952, BStBl 1952 III S. 154, Slg. Bd. 56 S. 396).
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